Ist das Berichtsheft Pflicht? Alles, was du wissen musst
Alle wichtigen Infos zur Berichtsheft-Pflicht in Deutschland. Rechtliche Grundlagen, Konsequenzen und was passiert, wenn du es nicht führst.
Zuletzt aktualisiert: 13. Februar 2026
Ja, das Berichtsheft ist gesetzlich vorgeschrieben
Das Berichtsheft (offiziell: Ausbildungsnachweis) ist in § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert. Danach sind Auszubildende verpflichtet, einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen.
Dein Ausbildungsbetrieb muss dir dafür die notwendige Zeit zur Verfügung stellen – das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen ist also erlaubt und gewollt. Viele Betriebe räumen dafür Freitagnachmittag oder feste Zeitfenster ein.
Die konkrete Form (wöchentlich oder täglich, digital oder Papier) regelt dein Ausbildungsvertrag. Dort steht auch, welche Kammer zuständig ist (IHK, HWK oder andere).
Ohne Berichtsheft keine Prüfungszulassung
Das vollständige Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Das bedeutet: Wenn du dein Berichtsheft nicht geführt hast, darfst du nicht zur Prüfung antreten – egal wie gut deine Leistungen sonst sind.
Die Kammer prüft vor der Zulassung, ob dein Berichtsheft: - Vollständig geführt ist (alle Wochen) - Von deinem Ausbilder regelmäßig kontrolliert wurde - Die notwendigen Unterschriften enthält
In der Praxis ist das die wichtigste Konsequenz: Ohne Berichtsheft kein Abschluss. Deshalb ist regelmäßiges Führen so wichtig – kurz vor der Prüfung alles nachzuholen wird extrem stressig.
Auch dein Ausbilder hat Pflichten
Das BBiG verpflichtet nicht nur dich, sondern auch deinen Ausbilder. Laut § 14 BBiG muss dein Ausbildungsbetrieb:
- Dir Zeit zur Führung des Berichtshefts gewähren - Das Berichtsheft regelmäßig kontrollieren (mindestens monatlich) - Dir bei Fragen helfen
Wenn dein Ausbilder sich weigert, das Berichtsheft zu kontrollieren oder dir keine Zeit dafür gibt, ist das ein Verstoß gegen das BBiG. Du kannst dich dann an deinen Ausbildungsberater bei der Kammer wenden.
Umgekehrt: Wenn du das Berichtsheft nicht führst, kann dein Ausbilder dich abmahnen. Bei wiederholtem Verstoß ist sogar eine Kündigung möglich.
Sonderfälle und Ausnahmen
Umschulung: Auch bei Umschulungen ist das Berichtsheft Pflicht, wenn ein IHK- oder HWK-Abschluss angestrebt wird.
Verkürzte Ausbildung: Auch wenn du deine Ausbildung verkürzt, musst du das Berichtsheft führen – nur eben für weniger Wochen.
Schulische Ausbildung: Bei rein schulischen Ausbildungen (z.B. Physiotherapeut) gibt es kein Berichtsheft, da es keine betriebliche Ausbildung ist. Bei praxisintegrierten Ausbildungen schon.
Duales Studium: Kommt auf den Vertrag an. Viele duale Studiengänge mit IHK-Abschluss verlangen ein Berichtsheft für den IHK-Teil.
Digital ist gleichgestellt – seit 2017 offiziell
Seit Oktober 2017 sind digitale Ausbildungsnachweise rechtlich dem Papierheft gleichgestellt. Du brauchst keine besonderen Gründe, um digital zu führen – musst aber die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebs einholen.
Voraussetzungen für digitale Berichtsheft-Führung: - Dein Betrieb muss zustimmen (im Ausbildungsvertrag geregelt) - Das digitale System muss unveränderbare Einträge ermöglichen - Dein Ausbilder muss digital freigeben können - Bei der Prüfung muss ein Ausdruck oder digitaler Zugang möglich sein
Die meisten Kammern haben inzwischen klare Richtlinien für digitale Nachweise veröffentlicht. Apps wie Heftig erfüllen alle rechtlichen Anforderungen automatisch.
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