Berichtsheft mit KI schreiben: Erlaubt oder Schummeln?
Darf man KI fĂĽr sein Berichtsheft nutzen? Die rechtliche Lage, der Unterschied zwischen Werkzeug und Ghostwriter, und was die IHK dazu sagt.
Zuletzt aktualisiert: 13. Februar 2026
Die Frage, die jeder Azubi stellt
In jeder Berufsschulklasse wird sie irgendwann gestellt: „Darf ich KI für mein Berichtsheft benutzen?“ Die kurze Antwort: Ja — wenn du es richtig machst. Die lange Antwort ist etwas differenzierter.
Das Berichtsheft (offiziell: Ausbildungsnachweis) ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument. Es dokumentiert, was du in deiner Ausbildung lernst. Das Berufsbildungsgesetz (§ 13 BBiG) schreibt vor, dass DU es führst — aber es sagt nichts darüber, welche Werkzeuge du dafür benutzt.
Und genau hier liegt der entscheidende Unterschied.
Werkzeug vs. Ghostwriter: Wo ist die Grenze?
Es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen KI als Werkzeug und KI als Ghostwriter:
KI als Werkzeug (erlaubt): Du gibst echte Stichworte ein — Dinge, die du wirklich gemacht hast. Die KI hilft dir, daraus vollständige, fachsprachlich korrekte Sätze zu formulieren. Du prüfst das Ergebnis und bestätigst: „Ja, das stimmt so.“
Beispiel: Du schreibst „Warenannahme, Scanner, FIFO, 40 Pakete“ → Die KI macht daraus: „Warenannahme durchgeführt: 40 Pakete mit dem Handscanner erfasst und nach dem FIFO-Prinzip eingelagert.“
Das ist kein Schummeln. Das ist RechtschreibprĂĽfung auf Steroiden.
KI als Ghostwriter (nicht erlaubt): Du lässt die KI komplett erfundene Tätigkeiten generieren, die du nie gemacht hast. Du kopierst sie ungeprüft in dein Berichtsheft.
Das ist Urkundenfälschung — mit oder ohne KI.
Was sagt das Gesetz?
§ 13 BBiG verpflichtet Auszubildende, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Das Gesetz schreibt vor, DASS du dokumentierst — nicht WIE du formulierst.
Kein Gesetz verbietet den Einsatz von digitalen Werkzeugen beim Schreiben des Berichtshefts. Seit 2017 sind digitale Ausbildungsnachweise sogar ausdrücklich gleichgestellt (§ 13 Satz 2 BBiG).
Was vorgeschrieben ist: - Du musst den Ausbildungsnachweis „führen“ (also selbst verantworten) - Die Inhalte müssen der Wahrheit entsprechen - Dein Ausbilder muss regelmäßig kontrollieren und freigeben
Was NICHT vorgeschrieben ist: - Dass du jeden Satz selbst tippen musst - Dass du kein Werkzeug zur Formulierung nutzen darfst - Dass du Fachbegriffe auswendig kennen musst
Der Taschenrechner-Vergleich: Niemand sagt, du „schummelst“, wenn du einen Taschenrechner benutzt. Er rechnet für dich — aber DU musst wissen, welche Rechnung du aufstellen musst. Genauso bei KI: Sie formuliert für dich — aber DU musst wissen, was du gemacht hast.
Wie stehen die Kammern zu KI im Berichtsheft?
Stand 2026 haben die meisten IHKs noch keine offizielle Stellungnahme zu KI-gestützten Berichtsheften veröffentlicht. Das liegt daran, dass die Frage relativ neu ist.
Was die IHKs prüfen: Bei der Prüfungszulassung prüft die Kammer, ob dein Berichtsheft vollständig und plausibel ist. Sie prüft NICHT, mit welchem Werkzeug du es geschrieben hast. Ein Berichtsheft, das in Word getippt wurde, wird genauso akzeptiert wie eines, das handschriftlich geführt wurde — oder eben eines, das mit KI-Unterstützung formuliert wurde.
Entscheidend ist: - Sind alle Wochen vorhanden? - Sind die Inhalte plausibel und berufsbezogen? - Hat der Ausbilder regelmäßig kontrolliert? - Ist der Nachweis vom Azubi unterzeichnet?
Keine IHK fragt: „Haben Sie die Sätze selbst getippt?“
Warum KI-Assistenz kein Schummeln ist
Schummeln bedeutet: etwas vortäuschen, was nicht stimmt. Wer KI als Formulierungshilfe nutzt, täuscht nichts vor:
1. Die Tätigkeiten sind echt — du hast sie wirklich gemacht 2. Die Stunden stimmen — du hast wirklich so lange gearbeitet 3. Die Fachbegriffe sind korrekt — die KI kennt deinen Beruf 4. Du prüfst und bestätigst alles — nichts geht ungesehen raus
Der einzige Unterschied: Statt 30 Minuten für holprige Sätze brauchst du 3 Minuten für professionelle Formulierungen.
Das Ergebnis ist sogar BESSER als ohne KI: Die Fachsprache stimmt, die Formulierungen sind präzise, und der Eintrag liest sich wie ein professioneller Ausbildungsnachweis. Dein Ausbilder profitiert davon, deine Kammer profitiert davon, und du profitierst davon.
Schummeln wäre: Tätigkeiten erfinden, die du nie gemacht hast. Das ist mit KI genauso falsch wie ohne KI. Und genau deshalb fragt Heftig bei jedem Eintrag: „Ich bestätige, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.“
So nutzt du KI fĂĽr dein Berichtsheft richtig
Regel 1: Nur echte Tätigkeiten eingeben Gib nur ein, was du wirklich gemacht hast. „Warenannahme, Inventur, Kundenberatung“ — nicht „schreib mir einen Bericht für einen Einzelhandelskaufmann“.
Regel 2: Immer prüfen Lies, was die KI formuliert hat. Stimmt alles? Hast du das wirklich so gemacht? Wenn nicht, ändere es.
Regel 3: Bestätigen und unterschreiben Mit deiner Bestätigung übernimmst du die Verantwortung. Das ist der wichtigste Schritt.
Regel 4: Regelmäßig führen Auch mit KI gilt: Jede Woche eintragen. Nicht 3 Monate nachträglich. Die KI hilft beim Formulieren, nicht beim Erinnern.
Regel 5: Ausbilder einbeziehen Dein Ausbilder muss dein Berichtsheft kontrollieren — egal ob mit oder ohne KI. Zeig ihm, wie du arbeitest. Die meisten Ausbilder finden es gut, wenn das Berichtsheft endlich regelmäßig und ordentlich geführt wird.
Fazit: Es ist 2026. Nutze die Werkzeuge, die es gibt.
Die Debatte „KI im Berichtsheft — Schummeln oder nicht?“ löst sich auf, wenn man den Unterschied versteht:
Falsche Tätigkeiten erfinden = Schummeln (mit oder ohne KI) Echte Tätigkeiten professionell formulieren = Werkzeug nutzen
Niemand schreibt seine Bachelorarbeit mit der Schreibmaschine, weil Word „zu einfach“ wäre. Niemand rechnet seine Steuern per Hand, weil ELSTER „Schummeln“ wäre. Und niemand sollte 45 Minuten pro Woche in Word sitzen, wenn es in 3 Minuten geht.
Dein Berichtsheft ist Pflicht. Es muss sein. Aber es muss nicht kompliziert sein.
Schlau ist das neue fleiĂźig.
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